1.1. Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung („DPA“) ist Teil des Rahmenvertrags oder der Nutzungsbedingungen, abrufbar unter https://gmelius.com/legal/terms oder an einem anderen Ort, an dem die Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden können (gegebenenfalls die „Vereinbarung“), die vom und zwischen dem Kunden und Gmelius SA („Gmelius“) geschlossen wurde und gemäß dem der Kunde auf die Anwendungsdienste von Gmelius, wie in der jeweiligen Vereinbarung definiert, zugegriffen hat. Gmelius und das Unternehmen sind einzeln eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“.
1.2. Diese Datenschutzvereinbarung gilt nur in dem Umfang, in dem Gmelius personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Diensten erhält, speichert oder verarbeitet. Anlage 1 beschreibt die Verarbeitungsaktivitäten im Rahmen dieses DPA.
1.3. Die Parteien vereinbaren, dass diese Datenschutzvereinbarung alle bestehenden Datenverarbeitungszusätze ersetzt, die die Parteien möglicherweise zuvor im Zusammenhang mit den Diensten abgeschlossen haben.
1.4. Mit Ausnahme der durch diese Datenschutzvereinbarung vorgenommenen Änderungen bleibt die Vereinbarung unverändert und in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wenn es einen Konflikt zwischen dieser DPA und der Vereinbarung gibt, hat diese DPA im Umfang dieses Konflikts Vorrang.
1.5. Alle Ansprüche, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser DPA geltend gemacht werden, unterliegen der Vereinbarung.
1,6. Das Unternehmen erklärt sich ferner damit einverstanden, dass alle behördlichen Sanktionen, die Gmelius in Bezug auf die Unternehmensdaten aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem DPA oder den geltenden Datenschutzgesetzen erwachsen, auf die Haftung von Gmelius im Rahmen der Vereinbarung angerechnet und reduziert werden, als ob es sich um eine Haftung gegenüber dem Unternehmen gemäß der Vereinbarung handeln würde.
1.7. Niemand außer einer Partei dieses DPA, seinen Nachfolgern und zulässigen Bevollmächtigten hat das Recht, eine seiner Bestimmungen durchzusetzen (außer in dem Umfang, in dem Einzelpersonen ihre Rechte über einen internationalen Datenübertragungsmechanismus durchsetzen können).
1.8. Diese DPA unterliegt den geltenden Gesetzen und den Zuständigkeitsbestimmungen der Vereinbarung und wird entsprechend ausgelegt, sofern nicht durch einen internationalen Datenübertragungsmechanismus oder geltende Datenschutzgesetze etwas anderes vorgeschrieben ist.
1.9. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Datenschutzvereinbarung und der Vereinbarung übt die Datenschutzbehörde die Kontrolle aus, soweit dies zur Lösung des Konflikts erforderlich ist. Für den Fall, dass die Parteien einen internationalen Datenübertragungsmechanismus verwenden und ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen dieses internationalen Datenübertragungsmechanismus und dieser Datenschutzvereinbarung besteht, hat der Internationale Datenübertragungsmechanismus Vorrang.
1,10. Gmelius kann verpflichtet sein, diese Datenschutzvereinbarung zu aktualisieren, um den geltenden Gesetzen zu entsprechen, und in einem solchen Fall wird Gmelius eine angemessene Frist über solche Aktualisierungen informieren.
2.1. Die folgenden Begriffe haben die unten angegebenen Bedeutungen. Alle Begriffe in Großbuchstaben, die in diesem DPA nicht definiert sind, haben die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen.
2.2. Für die folgenden Begriffe gelten die im CCPA festgelegten Definitionen:“Geschäft,““Verkauf“,“Dienstanbieter“, und“Dritte Partei.“
2.3. “Vereinbarung“ bezeichnet die zwischen den Parteien abgeschlossene (n) Vereinbarung (en), die die Erbringung der Dienstleistungen für das Unternehmen regeln.
2.4. “Daten zum Unternehmen“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die Gmelius im Auftrag des Unternehmens als Auftragsverarbeiter im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet.
2,5. “Einwilligung“ bezeichnet die von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der sie zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2.6. “Steuerung“ bezeichnet die Stelle, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt. „Verantwortlicher“ umfasst gleichwertige Begriffe in anderen Datenschutzgesetzen, wie z. B. den von der CCPA definierten Begriff „Unternehmen“ oder „Dritter“, je nachdem, was der Kontext erfordert.
2.7. “Datenschutzrecht“ bezeichnet alle Datenschutz- und Datenschutzgesetze, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung gelten, einschließlich der Verordnung 2016/679 (Allgemeine Datenschutzverordnung) („GDPR“), und Cal. Civ. Codetitel 1.81.5, § 1798.100 ff. (California Consumer Privacy Act) („CCPA“).
2.8. “Datensubjekt“ bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.
2.9. “Anonymisierte Daten“ bezeichnet einen Datensatz, der keine personenbezogenen Daten enthält. Aggregierte Daten sind anonymisierte Daten. „Anonymisieren“ bedeutet, anonymisierte Daten aus personenbezogenen Daten zu erstellen.
2,10. “EEA„bedeutet den Europäischen Wirtschaftsraum.
2,11. “Personenbezogene Daten“ bezeichnet Informationen, die eine betroffene Person identifizieren, sich auf sie beziehen, sie beschreiben, vernünftigerweise mit ihr in Verbindung gebracht werden können oder vernünftigerweise direkt oder indirekt mit ihr in Verbindung gebracht werden könnten. „Personenbezogene Daten“ umfassen gleichwertige Begriffe im Datenschutzrecht, wie z. B. den von der CCPA definierten Begriff „personenbezogene Daten“, je nachdem, was der Kontext erfordert.
2,12“Verletzung personenbezogener Daten“ bezeichnet eine Sicherheitsverletzung der Dienste, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf Unternehmensdaten führt.
2,13. “Prozess“ oder“Bearbeitung“ jeder Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die eine Partei mit personenbezogenen Daten durchführt, einschließlich der Erfassung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Anpassung oder Änderung, Abruf, Abfrage, Verwendung, Offenlegung durch Übertragung, Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung, Abgleich oder Kombination, Sperrung, Löschung oder Zerstörung.
2,14. “Prozessor“ bezeichnet ein Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet. „Verarbeiter“ umfasst gleichwertige Begriffe in anderen Datenschutzgesetzen, wie z. B. den von der CCPA definierten Begriff „Dienstanbieter“, je nachdem, wie es der Kontext erfordert.
2,15. “Sensible Daten“ bezeichnet die folgenden Arten und Kategorien von Daten: Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen; genetische Daten; biometrische Daten; Gesundheitsdaten, einschließlich geschützter Gesundheitsinformationen, die dem Health Insurance Portability and Accountability Act unterliegen; Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person; behördliche Identifikationsnummern (z. B. SSN, Führerschein); Zahlungskarteninformationen; nicht öffentliche personenbezogene Daten, die der Gramm Lega unterliegen Billey Act; und unverschlüsselte Kennung in Kombination mit einem Passwort oder einem anderen Zugangscode, der den Zugriff auf das Konto einer betroffenen Person ermöglichen würde, und genaue Geolokalisierung.
2,16. “Dienstleistungen„bezeichnet jedes Produkt oder jede Dienstleistung, die Gmelius dem Unternehmen gemäß der Vereinbarung zur Verfügung stellt.
2,17. “Standardvertragsklauseln„bezeichnet die Standardvertragsklauseln der Europäischen Union für internationale Übermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021.
2,18. “Subprozessor“ bezeichnet einen Auftragsverarbeiter, der von einer Partei beauftragt wird, die als Auftragsverarbeiter handelt.
3.1. Anlage 1 beschreibt die Zwecke der Verarbeitung durch die Parteien, die Arten oder Kategorien der an der Verarbeitung beteiligten personenbezogenen Daten und die Kategorien der von der Verarbeitung betroffenen Personen.
3.2. In Anhang 1 ist der Status der Parteien gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen aufgeführt.
4.1. Einige Rechtsordnungen verlangen, dass ein Unternehmen, das personenbezogene Daten in ein ausländisches Land übermittelt oder von dort aus auf personenbezogene Daten zugreift, zusätzliche Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen (ein“Internationaler Datenübertragungsmechanismus“). Die Parteien werden alle internationalen Datenübertragungsmechanismen einhalten, die nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich sein können, einschließlich der Standardvertragsklauseln. Bevor eine Partei personenbezogene Daten an die andere Partei übermittelt oder der anderen Partei den Zugriff auf personenbezogene Daten gestattet, die sich in einer Rechtsordnung befinden, die einen internationalen Datenübertragungsmechanismus vorschreibt, wird die übermittelnde Partei die andere Partei über die entsprechende Anforderung informieren und die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um die Anforderungen dieses internationalen Datenübertragungsmechanismus zu erfüllen.
4.2. Wenn der internationale Datenübermittlungsmechanismus, auf den sich die Parteien berufen, für ungültig erklärt oder ersetzt wird, werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um eine geeignete Alternative zu finden.
4.3. In Bezug auf personenbezogene Daten von betroffenen Personen mit Sitz im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, die das Unternehmen an Gmelius übermittelt oder Gmelius den Zugriff gewährt, vereinbaren die Parteien, dass sie mit der Ausführung dieser DPA auch die Standardvertragsklauseln einhalten, die durch Verweis aufgenommen werden und einen integralen Bestandteil dieser DPA bilden. Die Parteien vereinbaren, dass die Anlagen 1 und 2 in Bezug auf die Elemente der Standardvertragsklauseln, für die die Mitwirkung der Parteien erforderlich ist, die relevanten Informationen enthalten. Die Parteien vereinbaren, dass sie für personenbezogene Daten von betroffenen Personen im Vereinigten Königreich und der Schweiz die in Anlage 1 aufgeführten Änderungen der Standardvertragsklauseln verabschieden, um die Standardvertragsklauseln je nach Anwendbarkeit an das britische oder schweizerische Recht anzupassen.
5.1. Einhaltung. Die Parteien werden ihren jeweiligen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und ihren Datenschutzhinweisen nachkommen.
5.2. Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen. Das Unternehmen erklärt und garantiert, dass es über die Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage verfügt, die erforderlich ist, um personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Diensten zu erheben und an Gmelius weiterzugeben.
5.3. Zusammenarbeit.
5.4. Vertraulichkeit. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer und Vertreter verpflichtet sind, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln.
5.5. Tracking-Technologien. Das Unternehmen erkennt an, dass Gmelius im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste Cookies, eindeutige Identifikatoren, Web Beacons und ähnliche Tracking-Technologien („Tracking-Technologien“) verwendet. Das Unternehmen wird angemessene Hinweise, Zustimmungs-, Opt-In- und Opt-Out-Mechanismen einrichten, die nach den Datenschutzgesetzen erforderlich sind, damit Gmelius Tracking-Technologien rechtmäßig auf den Geräten von Endnutzern (wie unten definiert) gemäß und wie in der Gmelius-Cookie-Erklärung beschrieben einsetzen und Daten von diesen erheben kann (https://gmelius.com/legal/cookie-policy).
6.1. Sicherheitskontrollen. Gmelius wird angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um Unternehmensdaten vor Verletzungen personenbezogener Daten zu schützen und die Sicherheit und Vertraulichkeit der Unternehmensdaten zu wahren, gemäß den Sicherheitsstandards von Gmelius, die in dieser Datenschutzvereinbarung und unter beschrieben sind https://gmelius.com/legal/security („Sicherheitsmaßnahmen“).
6.2. Aktualisierungen der Sicherheitsmaßnahmen. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, die von Gmelius zur Verfügung gestellten Informationen zur Datensicherheit zu überprüfen und unabhängig zu entscheiden, ob die Dienste den Anforderungen und gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens gemäß den Datenschutzgesetzen entsprechen. Das Unternehmen erkennt an, dass die Sicherheitsmaßnahmen dem technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung unterliegen und dass Gmelius die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern kann, sofern solche Aktualisierungen und Änderungen nicht zu einer Verschlechterung der Gesamtsicherheit der vom Unternehmen erworbenen Dienste führen.
6.3. Pflichten des Unternehmens. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich das Unternehmen damit einverstanden, dass das Unternehmen für die sichere Nutzung der Dienste verantwortlich ist, einschließlich der Sicherung seiner Anmeldedaten zur Kontoauthentifizierung, des Schutzes der Sicherheit der Unternehmensdaten bei der Übertragung zu und von den Diensten und der Ergreifung aller geeigneten Maßnahmen zur sicheren Verschlüsselung oder Sicherung aller in die Dienste hochgeladenen Unternehmensdaten.
7.1. Gmelius hat die in diesem Abschnitt 7 dargelegten Verpflichtungen, wenn es personenbezogene Daten in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter des Unternehmens verarbeitet; der Klarheit halber gelten diese Verpflichtungen nicht für Gmelius in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher, Unternehmen oder Dritter.
7.2. Umfang der Verarbeitung. Gmelius verarbeitet Unternehmensdaten nur für die in dieser DPA beschriebenen Zwecke und nur gemäß den dokumentierten, rechtmäßigen Anweisungen des Unternehmens. Die Parteien vereinbaren, dass diese Datenschutzvereinbarung und die Vereinbarung die vollständigen und endgültigen Anweisungen des Unternehmens an Gmelius in Bezug auf die Verarbeitung von Unternehmensdaten im Rahmen der Vereinbarung enthalten und dass für die Verarbeitung außerhalb des Geltungsbereichs dieser Anweisungen (falls vorhanden) eine vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Gmelius erforderlich ist. Gmelius ist untersagt: (i) Unternehmensdaten zu verkaufen; (ii) Unternehmensdaten für andere Zwecke als den spezifischen Zweck der Erbringung der in der Vereinbarung genannten Dienste aufzubewahren, zu verwenden oder offenzulegen, einschließlich der Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung der Unternehmensdaten für einen anderen kommerziellen Zweck als die Erbringung der in der Vereinbarung angegebenen Dienste; oder (iii) die Unternehmensdaten außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und Gmelius aufzubewahren, zu verwenden oder offenzulegen. Gmelius wird das Unternehmen umgehend informieren, wenn die Befolgung der Anweisungen des Unternehmens zu einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht führen würde oder wenn Gmelius Unternehmensdaten als Reaktion auf eine gesetzliche Verpflichtung offenlegen muss, es sei denn, die gesetzliche Verpflichtung verbietet Gmelius eine solche Offenlegung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Abschnitt kann Gmelius Unternehmensdaten verarbeiten, soweit dies zur Aufdeckung von Datensicherheitsvorfällen oder zum Schutz vor betrügerischen oder illegalen Aktivitäten und zur Entwicklung oder Verbesserung der Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen erforderlich ist, vorausgesetzt, dass Gmelius im Zuge dieser Aktivitäten keinem Dritten (außer den Dienstleistern von Gmelius oder sofern vom Unternehmen angewiesen) den Zugriff auf Unternehmensdaten gestattet oder (ii) die Unternehmensdaten zur Änderung verwendet oder fügen Sie persönliche Informationen hinzu, die aus einer Quelle gesammelt wurden, die nicht das Unternehmen ist. Mit der Unterzeichnung dieses Nachtrags bestätigt Gmelius, dass es die hierin enthaltenen Verpflichtungen versteht und einhalten wird.
7.3. Anträge der betroffenen Personen zur Ausübung von Rechten. Gmelius wird das Unternehmen umgehend informieren, wenn Gmelius eine Anfrage von einer betroffenen Person erhält, ihre Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten gemäß geltendem Datenschutzrecht auszuüben. Das Unternehmen ist für die Beantwortung solcher Anfragen verantwortlich. Gmelius wird solchen betroffenen Personen nur antworten, um ihre Anfragen zu bestätigen. Gmelius wird dem Unternehmen auf Anfrage wirtschaftlich angemessene Unterstützung bieten, um das Unternehmen bei der Beantwortung der Anfrage einer betroffenen Person zu unterstützen.
7.4. Subprozessoren von Gmelius.
7,5. Verletzung personenbezogener Daten. Gmelius wird das Unternehmen unverzüglich über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren, die Gmelius im Zusammenhang mit den Diensten verarbeitet. Auf Anfrage stellt Gmelius dem Unternehmen Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zur Verfügung, soweit dies für das Unternehmen erforderlich ist, um seinen Verpflichtungen zur Untersuchung oder Benachrichtigung der Behörden nachzukommen, mit der Ausnahme, dass Gmelius sich das Recht vorbehält, vertrauliche oder wettbewerbsrelevante Informationen zu korrigieren. Das Unternehmen stimmt zu, dass eine E-Mail-Benachrichtigung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ausreichend ist, und das Unternehmen wird Gmelius benachrichtigen, wenn es seine Kontaktinformationen ändert. Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass Gmelius das Unternehmen nicht über sicherheitsrelevante Ereignisse informieren darf, die nicht zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führen oder sich auf personenbezogene Daten auswirken, die Gmelius im Zusammenhang mit den Diensten verarbeitet.
7.6. Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung löscht Gmelius auf Anfrage des Unternehmens (nachdem dem Unternehmen die Möglichkeit zum Herunterladen gemäß der Vereinbarung gewährt wurde) alle Unternehmensdaten (einschließlich Kopien), die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, mit der Ausnahme, dass diese Anforderung nicht gilt, soweit Gmelius nach geltendem Recht verpflichtet ist, einige oder alle Unternehmensdaten aufzubewahren. Gmelius wird diese Unternehmensdaten sicher isolieren und vor jeder weiteren Verarbeitung schützen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist Gesetz.
7.7. Überprüfung der Einhaltung. Auf begründeten Antrag wird Gmelius die Einhaltung dieser Datenschutzvereinbarung überprüfen, vorausgesetzt, das Unternehmen übt dieses Recht nicht öfter als einmal pro Jahr aus.
Das Unternehmen ermächtigt Gmelius, die unten aufgeführten Subprozessoren gemäß Abschnitt 7.4 zu verwenden.
Gmelius unterhält administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der von Gmelius im Rahmen der Dienste verarbeiteten personenbezogenen Daten des Kunden zu schützen, wie hier beschrieben: https://gmelius.com/legal/security
Klausel 7: Die Parteien erlauben kein Andocken.
Klausel 9, Modul 2 (a): Die Parteien wählen Option 2. Der Zeitraum beträgt 5 Tage.
Klausel 9, Modul 3 (a): Die Parteien wählen Option 2. Der Zeitraum beträgt 5 Tage.
Klausel 11 (a): Die Parteien wählen nicht die Option der unabhängigen Streitbeilegung.
Klausel 17: Die Parteien sind sich einig, dass die maßgebliche Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaat ist, in dem der Datenexporteur ansässig ist.
Klausel 18: Für die Module 1—3 sind sich die Parteien einig, dass das Forum der Mitgliedstaat ist, in dem der Datenexporteur ansässig ist.
Anhang I (A): Der Datenexporteur ist das Unternehmen. Der Datenimporteur ist Gmelius. Die Kontaktdaten der Parteien sind Teil der Vereinbarung.
Anhang I (B): Die Parteien sind sich einig, dass Schedule 1 die Übertragung beschreibt.
Anhang I (C): Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Aufsichtsbehörde, die in erster Linie für den Datenexporteur zuständig ist.
Anlage II: Die Parteien vereinbaren, dass Anhang 2 die technischen und organisatorischen Maßnahmen beschreibt, die für die Übertragung gelten.
Für die Schweiz
Für das Vereinigte Königreich